In Österreich Krankenversicherte
Generell gilt für in Österreich sozialversicherte Patient*innen, dass die Behandlungskosten von den Krankenkassen übernommen werden, sofern die Indikation jener Indikationsliste entspricht, die mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger festgelegt wurde. Für weitere Indikationen ist eine Einzelbewilligung erforderlich, sofern eine Behandlung bei MedAustron medizinisch gerechtfertigt werden kann. Voraussetzung für den Bewilligungsantrag bei Ihrer Sozialversicherung ist, dass Ihre Therapie vom zuständigen Tumorboard als die medizinisch geeignetste Behandlungsform bewertet wurde. MedAustron stellt anschließend für Sie mithilfe dieses positiven Tumorboardbeschlusses und Ihres Arztbriefes bei Ihrem Sozialversicherungsträger den Antrag auf Kostenübernahme.
Hilfreiche weiterführende Links
Privatversicherte
Sobald unsere Ärzt*innen Ihre Indikation für eine Partikeltherapie festgestellt haben, legen wir ein individuelles Behandlungsangebot. Die Höhe der Therapiekosten hängt dabei vom Therapieverlauf ab. Wird das Behandlungsangebot akzeptiert, kann unser Team mit Ihrer individuellen Therapieplanung beginnen. Bitte beachten Sie: sofern Sie in Österreich wohnhaft sind, ist eine Anzahlung von 100% der Behandlungskosten vor Behandlungsbeginn zu entrichten.
Internationale Patient*innen
Sobald unsere Ärzt*innen Ihre Indikation für eine Partikeltherapie festgestellt haben, legen wir ein individuelles Behandlungsangebot. Die Höhe der Therapiekosten hängt dabei vom Therapieverlauf ab. Sind Sie im EU-Ausland sozialversichert, können Sie daraufhin bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme/-erstattung stellen. Auch in Ländern außerhalb der EU gibt es teilweise Angebote zur Kostenübernahme oder -erstattung. Sobald die Bewilligung der Kostenübernahme erteilt wird oder Sie selbst die Behandlungskosten tragen, kann unser Team mit Ihrer individuellen Therapieplanung beginnen. Bitte beachten Sie: sofern Sie außerhalb der EU wohnhaft sind, ist eine Anzahlung von 100% der Behandlungskosten vor Behandlungsbeginn zu entrichten.
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